Mitwirkungsverfahren
Die kommunale Nutzungsplanung wurde in den vergangenen Jahren gesamthaft überarbeitet und die revidierten Planungsinstrumente wie der Bauzonen- und Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung liegen im Entwurf vor.
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung fand gemäss § 3 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG) vom 8. April 2022 bis 9. Mai 2022 das Mitwirkungsverfahren statt.
Dem Gemeinderat wurden rund 30 Eingaben eingereicht. Diese wurden ausgewertet und im Planungsbericht über die Mitwirkung und deren Ergebnisse Auskunft gegeben. Der Planungsbericht ist obligatorischer Bestandteil der Gesamtvorlage und lag während dem öffentlichen Auflageverfahren (§ 24 BauG) auf.Â
Allen Mitwirkenden wird für Ihr Interesse und die Beteiligung bestens gedankt.
Gemeinderat Hallwil