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Aktuelles
September 2024
August 2024
Patrick Schwegler hat infolge Wegzug seine Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, hat dem Gesuch per 30. September 2024 stattgegeben. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den
24. November 2024 festgesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hallwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Hallwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GRP).
Hallwil, 19. August 2024
Wahlbüro
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Juli 2024
Seit 2022 wechselt die Firma Graf Sanitär GmbH, Leutwil, in der Gemeinde Hallwil etappenweise die Wasserzähler aus.
Nun startet die letzte Auswechslungsetappe, welche bis ca. Ende Oktober 2024 dauert. Die Eigentümer bzw. Bewohner der Liegenschaften werden durch die Firma Graf Sanitär GmbH über den Austauschtermin direkt informiert. Der Gemeinderat bittet Sie, dem Sanitär den Zugang zum Wasserzähler zu gewähren. Der Austausch ist für die Eigentümer kostenlos.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat gratuliert Natalia Gemperle von ganzem Herzen zum Weltmeistertitel in der Sprint-Staffel, der Bronzemedaille im Einzelsprint und dem erfolgreichen Resultat im Knock-Out.
Als Teil der Schweizer Delegation ist die Hallwilerin Natalia Gemperle an der Weltmeisterschaft in Edinburgh in allen drei Disziplinen gestartet. Mit der ersten Gold-Medaille für ihre zweite Heimat hat sie ein wichtiges Saison-Ziel erreicht.
Der Gemeinderat verfolgt Natalia Gemperle und ihre Wettkämpfe mit Stolz und ist beeindruckt von ihrem unermüdlichen Einsatz und der Ausdauer. Für die weitere Saison wird ihr viel Erfolg und alles Gute gewünscht.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Hallwil, 16. Juli 2024
GEMEINDERAT HALLWIL
Gemeindeammann Walter Gloor hat beim Departement Volkswirtschaft und Inneres DVI seine Demission als Mitglied des Gemeinderates und als Gemeindeammann von Hallwil eingereicht. Die Gemeindeabteilung hat dem Gesuch stattgegeben.
Im Sinne der behördlichen Nachfolgeplanung beabsichtigt er per 31. Dezember 2024 aus seinem Amt zurückzutreten.
Die Ersatzwahl wurde vom Gemeinderat auf den 20. Oktober 2024 festgelegt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Die Publikation im Zusammenhang mit der Ersatzwahl kann der separaten Mitteilung entnommen werden.
Walter Gloor gehört dem Gemeinderat seit 1. Januar 1991 an. Seit 1. Januar 1994 wirkt er seinem Amt als Gemeindeammann. Über 30 Jahre hat er unser Dorf geprägt und zusammen mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen die Geschicke unserer Gemeinde geleitet.
Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern von der Demission Kenntnis und dankt Walter Gloor bereits heute sehr herzlich für seinen langjährigen engagierten Einsatz und die geschätzte, konstruktive und freundschaftliche Zusammenarbeit innerÂhalb der Behörde und mit der Verwaltung.
Der Gemeinderat wird die grossen Verdienste von Walter Gloor für die Gemeinde Hallwil an der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 gebührend würdigen.
Hallwil, 8. Juli 2024
Gemeinderat
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Auf dem Hallwilersee betreiben nun schon seit einigen Jahren viele Wassersportler ihr Hobby mit dem Stand Up Paddeling. Jedes Jahr sind es mehr begeisterte Paddler auf dem See.
Viele betreiben diesen Sport zwar mit viel Begeisterung, im Bereich der Pflichten bestehen noch einige Wissenslücken bei den Wassersportlern.
Der Hallwilersee ist ein tolles Naherholungsgebiet mit Naturschutz- und Uferschutzzonen. Diese sind vielen, zumindest den auswärtigen Besuchern, nicht bekannt.
Das nehmen sich die Regionalpolizei Lenzburg sowie die Hallwilersee Ranger zum Anlass, eine Standaktion mit zwei Standorten am Hallwilersee durchzuführen, mit dem Ziel, die SUP'ler für korrektes Verhalten auf dem See und Rücksichtsnahme gegenüber der Natur zu sensibilisieren.
Die Aktion findet am Samstag, 3. August 2024, 09.00 Uhr -16.00 Uhr auf der Badewiese Brestenberg, Seengen sowie beim Strandbad Seerose, Meisterschwanden statt (bei schlechtem Wetter wird die Aktion an einem anderen Tag durchgeführt).
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Beachten Sie die Regeln - zu Ihrer Sicherheit auf dem See und aus Rücksichtnahme gegenüber der Natur.
Juni 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Juni 2024 veröffentlicht:
A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2023
- Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 120'000.00 (brutto, inkl. MWSt.) für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Kommunalbaus
- Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 674'000.00 für die Sanierung Weid (Werkleitungserneuerung/Weilererschliessung und Strassensanierung)
B: ORTSBÃœRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2023
Es unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde-versammlungen dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 (Ortsbürgergemeindeversammlung 1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 15. Juli 2024
Hallwil, 10. Juni 2024
GEMEINDERAT HALLWIL
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Mai 2024
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Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GRP) in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Müller Barbara, geb. 1992, von Sumiswald BE, Oberrüti 294, parteilos
Es findet somit am 9. Juni 2024 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Hallwil, 13. Mai 2024
Wahlbüro
April 2024
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März 2024
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Februar 2024
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