Haben Sie sich auch schon gefragt, warum im Gemeindewappen von Hallwil ausgerechnet eine Palme steht? Die Gemeindekanzlei Hallwil und das Kantonale Staatsarchiv suchten dazu schon vor über 50 Jahren eine Erklärung. Die nachfolgende Abschrift stammt aus dem Jahrbuch des Standes Aargau von 1953. Redaktor und Staatsarchivar war zu jener Zeit der sehr kompetente Nold Halder.
Die Änderung des Ortsnamens Niederhallwil vom 15. Juli 1950 gab die Veranlassung, auch das Gemeindewappen einer näheren Prüfung zu unterziehen. Die Siegel um 1850 und die späteren Stempel zeigen einen Baum von wenig charakeristischer Form. Härry-Linder bezeichnet ihn (1872) als Linde, Merz (1915) einfach als "Baum": die Zeichnung von Meyer-Zschokke im aargauischen Wappenbüchlein (1915) wird als Buche, Kirsch- oder Birnbaum gedeutet, im Volksmund wurde das Siegelbäumchen sogar zu einem Zwetschgenbaum degradiert. Merz hatte vorgeschlagen, das "historisch gerechtfertigte" Wappen der Herren von Hallwyl anzunehmen. Dabei übersah er, dass dieses Geschlecht noch lebt, so dass dessen Wappen gar nicht auf die Gemeine übertragen werden dürfte, es sei denn mit einer deutlichen Brisüre, zum Beispiel statt schwarzer Flug im Gelb, ein Flug im gespaltenen Schild von Gelb und Schwarz in gewechselten Farben, oder ein weisser halber Flug in Blau usw. Aus der Gemeinde selbst tauchte der Vorschlag auf, eine Eule ins Wappen zu setzen, da die Mundartform des Gemeindenamens "Hauwu" offenbar auf die Herkunft von "Heu-u" (Nachteule) hinweise! Allerdings wäre man dann mit der Zigarrenfabrik Suter & Co. in bundesgesetzlichen Konflikt gekommen, die als Schutzmarke für die Hallwiler Stumpen bereits den "Heuel" in Anspruch genommen hat.
Auf Gemeindesiegel Palme erkennbar
Es stellte sich aber überraschenderweise heraus, dass im Siegel von 1811, dem ältesten bekannten Gemeindesiegel von Hallwil, der undefinierbare Baum späterer Darstellungen deutlich als Palme erkennbar ist. Wieso eine Palme ins Wappen dieser Bauerngemeinde geriet, meldet kein Aktenstück. Möglich, dass zwischen 1803 und 1811 eine solche im Freien oder als Kübelpflanze vorhanden war und dermassen als Seltenheit empfunden wurde, dass man sie ins Wappen setzte. Als Emblem eines Kirchenpatrons (hl. Germanus) kommt die Palme in diesem Fall nicht in Frage, denn der Kirchenpatron war der heilige Mauritius, dem die Palme nicht zukommt und der selbst am Sitz seiner Kirche im reformierten Seengen damals bereits vergessen war. Für die aargauische Wappenkommission bestand kein Grund, dieses älteste originelle und schöne Gemeindewappen von Hallwil abzusprechen, im Gegenteil, sie empfahl seine Wiederauferstehung, womit zugleich die Tradition des "Baumes" im Wappen fortgesetzt wurde. Da ein Gemeindebeschluss nicht nötig war, handelte es sich doch nur um die Verbesserung eines verkommenen, im Siegel "unleserlich" gewordenen Wappens, genehmigte der Gemeinderat von Hallwil im Mai 1951 den Vorschlag der Wappenkommission.