Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Informationen über den aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
Aktueller Verfahrensstand
Während der öffentlichen Auflage der Entwürfe der neuen Planungsinstrumente gingen 17 Einwendungen ein.Â
Der Gemeinderat und der Planer haben die umfangreichen Eingaben ausgewertet. Die Einigungsverhandlungen fanden von Dezember 2022 bis April 2023 statt. Der Gemeinderat hat die Einwenderparteien persönlich eingeladen.
Grundsätzlich fällt der Gemeinderat nach den Einigungsverhandlungen einen Entscheid. Dieser Entscheid wird den Einwendenden mit einer Begründung sowie der Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Anschliessend erfolgt die Unterbreitung der Planungsunterlagen zur Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung. Die Ergebnisse des Einwendungsverfahrens werden dabei der Gemeindeversammlung bekannt gegeben, ebenso die Abweichungen vom öffentlich aufgelegten Entwurf einschliesslich zugehöriger Begründung.Â
Ursprünglich hatte der Gemeinderat vorgesehen, die Planungsunterlagen der Gemeindeversammlung im November 2022 zum Beschluss zu unterbreiten. Jede Partizipation führt zu neuen Erfahrungen - so auch in Hallwil. Dem Gemeinderat war es deshalb ein Anliegen, die Eingaben vertieft zu beraten.Â
Die Einwendungsentscheide sind nach der Durchführung der Einigungsverhandlungen ergangen. Die Unterbreitung der Vorlage zur Beschlussfassung erfolgte an der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023. Die Gemeindeversammlung hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - ausgenommen eines zurückgewiesenen Teiles - genehmigt. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Nach Eintritt der Rechtsgültigkeit des Gemeindeversammlungsbeschlusses hat der Gemeinderat diese am 10. August 2023 im kantonalen Amtsblatt und im amtlichen Publikationsorgan (Lenzburger Bezirks-Anzeiger) publiziert.
--> Die Unterlagen können über diesen Link eingesehen werden.
Berücksichtigung übergeordneter Vorgaben
Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel den Vorgaben des Baugesetzes, den Beschlüssen des kantonalen Richtplans sowie der angemessenen Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen übereinstimmen.