Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Informationen über den aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
Aktueller Verfahrensstand
Während der öffentlichen Auflage der Entwürfe der neuen Planungsinstrumente gingen 17 Einwendungen ein.Â
Der Gemeinderat und der Planer haben die umfangreichen Eingaben ausgewertet. Die Einigungsverhandlungen fanden von Dezember 2022 bis April 2023 statt. Der Gemeinderat hat die Einwenderparteien persönlich eingeladen.
Grundsätzlich fällt der Gemeinderat nach den Einigungsverhandlungen einen Entscheid. Dieser Entscheid wird den Einwendenden mit einer Begründung sowie der Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Anschliessend erfolgt die Unterbreitung der Planungsunterlagen zur Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung. Die Ergebnisse des Einwendungsverfahrens werden dabei der Gemeindeversammlung bekannt gegeben, ebenso die Abweichungen vom öffentlich aufgelegten Entwurf einschliesslich zugehöriger Begründung.Â
Ursprünglich hatte der Gemeinderat vorgesehen, die Planungsunterlagen der Gemeindeversammlung im November 2022 zum Beschluss zu unterbreiten.Â
Jede Partizipation führt zu neuen Erfahrungen - so auch in Hallwil. Dem Gemeinderat war es deshalb ein Anliegen, die Eingaben vertieft zu beraten.Â
Die Einwendungsentscheide sind nun nach der Durchführung der Einigungsverhandlungen ergangen. Die Unterbreitung der Vorlage zur Beschlussfassung erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023. Der Traktandenbericht und die dazugehörigen Unterlagen können während der Auflagefrist vom 2. Juni 2023 bis 16. Juni 2023 hier eingesehen werden.
Berücksichtigung übergeordneter Vorgaben
Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel den Vorgaben des Baugesetzes, den Beschlüssen des kantonalen Richtplans sowie der angemessenen Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen übereinstimmen.
Will der Gemeinderat im Rahmen des Einwendungsverfahrens von der durch den Kanton vorgeprüften Vorlage wesentlich abweichen, werden weitere Abklärungen mit der kantonalen Abteilung für Raumentwicklung nötig. Sollten die Entwürfe der neuen Planungsinstrumente dann im Rahmen des Einwendungsverfahrens wesentlich geändert werden, findet eine zweite öffentliche Auflage statt. Eine Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung würde erst nach diesem zweiten Auflageverfahren stattfinden.