Der Gemeinderat Hallwil freut sich bereits heute auf zahlreiches Erscheinen und wünscht allen Hallwilerinnen und Hallwilern schöne und besinnliche Festtage.
Kleine Bärzeli im Jahr 1949, Quelle: Archiv der Gemeinde
Aktuelles
Dezember 2024
In dieser besonderen Zeit des Jahres möchten wir innehalten, um Dankbarkeit auszudrücken und Hoffnung für die Zukunft zu teilen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Feiertage voller Wärme, Liebe und Freude. Momente der Ruhe und des Beisammenseins mit Ihren Liebsten, Gesundheit, Zufriedenheit und einen optimistischen Blick auf das kommende Jahr sollen Sie begleiten.
Möge Ihnen das neue Jahr viele neue Chancen und Inspirationen bringen, Kraft schenken, um Herausforderungen zu meistern und die Möglichkeit geben, Träume zu verwirklichen.
Lassen Sie uns gemeinsam mit Mut und Zuversicht nach vorne schauen. Mögen Frieden, Gemeinschaft und Respekt unsere Gesellschaft prägen.
Von Herzen wĂĽnschen wir Ihnen ein glĂĽckliches neues Jahr!
Gemeinderat und Gemeindepersonal Hallwil
Die BĂĽro's der Gemeindeverwaltung sind ĂĽber die Feiertage wie folgt erreichbar:
Freitag, 20. Dezember 2024 08.30 bis 11.30 Uhr
Montag, 23. Dezember 2024 geschlossen
bis Freitag, 3. Januar 2025
Montag, 6. Januar 2025 14.00 bis 18.30 Uhr
Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist bei Todesfällen während der Feiertage täglich zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr gewährleistet. Die diensthabende Person kann unter der Telefonnummer 062 777 30 10 in Erfahrung gebracht werden.
Das Team der Gemeindeverwaltung Hallwil wĂĽnscht Ihnen bereits jetzt frohe Festtage und ein glĂĽckliches neues Jahr.
Weihnachtsbäume können der ersten Kehrichtabfuhr im neuen Jahr am Dienstag, 7. Januar 2025 kostenlos mitgegeben werden. Die Tannenbäume sind bis 07.00 Uhr gut sichtbar und ohne Fremdmaterial (Weihnachtsschmuck, Kerzen, usw.) bereitzustellen.
Ăśbrigens:
Weihnachtsbäume müssen nicht zwingend entsorgt werden. Äste können als Kälteschutz ab Januar über Pflanzenbeete, Balkonkistchen oder unter Sträuchern verteilt werden. Dies aber nur ohne Lametta und ohne Kerzenresten.
Der neue Entsorgungskalender fĂĽr das Jahr 2025 ist dem Dezember-Dorfheftli beigeheftet. Er kann auch hier heruntergeladen werden.
Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Aufgrund der Neuwahl von Martin Vogel als Gemeinderat und Amin Gebhard als Gemeindeammann hat der Gemeinderat die Ressortverteilung ab Januar 2025 wie folgt vorgenommen:
Allgemeine Verwaltung und Personal, Finanzen und Steuern,
Tiefbau, Ver- und Entsorgung, Verkehr
Amin Gebhard, Gemeindeammann
Stellvertreter: Daniel LĂĽscher, Vizeammann
Hochbau
Daniel LĂĽscher, Vizeammann
Stellvertreter: Amin Gebhard, Gemeindeammann
Bildung, Kultur und Sport
Reto Urech, Gemeinderat
Stellvertreter: André Stauber, Gemeinderat
Sicherheit, Liegenschaften und Infrastruktur, Wald, OrtsbĂĽrger
André Stauber, Gemeinderat
Stellvertreter: Martin Vogel, Gemeinderat
Soziales, Gesundheit, Alter, Gewerbe, Pachtland
Martin Vogel, Gemeinderat
Stellvertreter: Reto Urech, Gemeinderat
Am Dienstag, 31. Dezember 2024 findet eine zusätzliche Kehrichtabfuhr statt. Die Bevölkerung wird gebeten, das Abfallgut bis 7.00 Uhr bereitzustellen.
Das Verwaltungspersonal hat über einen längeren Zeitraum eine Erhebung der Schalter- und Telefonkontakte vorgenommen. Aus der Erhebung konnten eher stark frequentierte und weniger beliebte Zeitfenster innerhalb der aktuell geltenden Öffnungszeiten eruiert werden.
In Abwägung verschiedener Faktoren wie Kundennutzen, personelle Abdeckung während den Öffnungszeiten und effizientes Arbeiten passt der Gemeinderat die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab Januar 2025 wie folgt an:
Montag 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung stehen der Bevölkerung bei vorgängiger Terminvereinbarung selbstverständlich auch ausserhalb dieser Zeiten zur Verfügung.
Vom 6. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in 50 Aargauer Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 6. bis 23. Dezember 2024 ist der Zählerableser auch in Hallwil unterwegs.
Die AEW bittet ihre Kunden, den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2025 übermittelt werden. Die Stromrechnungen werden im Januar 2025 versendet.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22 rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG.
November 2024
Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22. November 2024 veröffentlicht:
A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Genehmigung des Verpflichtungskredites ĂĽber CHF 1.95 Mio. (inkl. MWSt.) fĂĽr die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage
- Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Gemeindesteuerfuss von 126 %
- Zusicherung des GemeindebĂĽrgerrechts an:
a) Bellinghausen Ralph, 1969, deutscher Staatsangehöriger
b) Güven Senay, 1980, mit der Tochter Sahin Zehra Gülizar, 2016, beide türkische Staatsangehörige
c) Kidane Saba, 1988, und Andebrhan Merih, 1980, mit den Töchtern Naher, 2012, Lisa, 2015, Leni, 2018, und Rael, 2023,
alle eritreische Staatsangehörige
- Verleihung des EhrenbĂĽrgerrechts an Gemeindeammann Walter Gloor
B: ORTSBĂśRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der OrtsbĂĽrgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Genehmigung des Budgets 2025
Ausser Traktandum 4 der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 (Ortsbürgergemeindeversammlung 1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ein Referendum gegen die BeschlĂĽsse von Traktandum 4 der Einwohnergemeindeversammlung ist ausgeschlossen. Diese BeschlĂĽsse sind endgĂĽltig.
Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024
Hallwil, 25. November 2024
GEMEINDERAT HALLWIL
Hallwiler Mittwinterbräuche
Der Winter steht vor der Türe und damit auch die Hallwiler Mittwinterbräuche. Die Ursprünge der Hallwiler Bräuche gehen in die graue Vorzeit zurück.
Heutzutage werden immer noch fünf einzigartige Bräuche gepflegt:
Die Brauchtumsanlässe starteten mit dem "Chlauschlöpfe" am 11. November 2024. Beim Wettchlöpfen am 8. Dezember 2024 können sich Jung und Alt messen. Am Chlausabend (immer am 2. Donnerstag im Dezember) knallen die Chlausgeisseln zum letzten Mal.
An diesem Abend feiert man im Bezirk Lenzburg den Samichlaus und in unserem Dorf ziehen schellenbehangene, maskierte Chlausen durch das Dorf. Unter der Türschwelle hüpfen die Chlausen, einen Höllenlärm veranstaltend, unermüdlich auf und ab und erweichen die Besuchten einen "schönen Batzen" springen lassen. Diese erhalten dafür Früchte und Nüsse.
Später im Dezember - an den Weihnachtstagen - ziehen beim Brauch des Wiehnechts-Chindlis sieben junge Mädchen von Haus zu Haus und tragen ihr eingeübtes Weihnachtslied vor. Das in weisse Schleier gehüllte Wiehnechts-Chindli gibt dem Brauch den Namen und wird von sechs Sängerinnen in rosa Gewändern begleitet. Nebst feierlicher Stimmung bringen sie selbstgemachtes Weihnachtsgebäck in die Hallwiler Haushaltungen.
An Silvester treffen sich die Einwohner von Hallwil beim grossen Silvester-Feuer auf dem BruderhĂĽbel (Gebiet RĂĽchlig), um die letzte Nacht des Jahres gemeinsam zu feiern.
Die Drescher haben neben einem mächtigen Feuer ein langes Brett positioniert. Nach altem Brauch dreschen sie darauf das alte Jahr aus und das Neue ein. Das Dreschen im Takt zu zweit, zu dritt, zu viert, zu sechst oder zu acht erfordert vor allem Taktgefühl. Derweil wärmen sich die Dorfbewohner am hellen Feuer und wünschen sich "es guets Nöis".
Zum Abschluss der Mittwinterbräuche hüllen sich am Bärzelitag (2. Januar) 15 junge Männer in imposante Kostüme. Dieser Tag beginnt für die Dorfbewohner mit dem Neujahrsapéro um 11 Uhr in der Aula. Danach geniesst man die Gastfreundschaft der Trachtengruppe beim Spaghetti-Essen in der Turnhalle.
Gegen halb eins tollen schon die "kleinen Bärzeli" im Dorfzentrum herum. Um 14 Uhr schliesslich stürmen die Bärzeli-Buebe aus dem Metzghüüsli beim Schulhaus und wünschen jedem, der ihnen in die Quere kommt, ein herzhaftes "guets Nöis". Die stacheligen Umarmungen des Stächpaumig oder ein Schlag mit der Schweinsblase sollen Glück bringen. Die Bärzeli ziehen auf einer vorbestimmten Route durchs Dorf, halten hie und da Rast, bevor sie am Ende die sitzengebliebenen Zuschauer in der Turnhalle mit ihrem Treiben "beglücken".
Chlauschlöpfe – Sponsorensuche
Der Chlauschlöpf-Wettbewerb findet am Sonntag, 8. Dezember 2024, ab 13.00 Uhr auf dem Schulhausplatz statt.
In der Zeit vom 11. November 2024 bis 7. Dezember 2024 sammelt deshalb die Hallwiler Jugend beim Hallwiler Gewerbe Gaben, welche die Teilnehmer des Chlauschlöpf-Wettbewerbs als Preise erhalten.
Die Haubuer Chlauschlöpfer danken dem Gewerbe bereits im Voraus herzlich für die grosszügige Unterstützung. Alle sind eingeladen, das Wettchlöpfen zu besuchen oder noch besser, gleich selbst daran teilzunehmen.
Chlausjage vom Donnerstag, 12. Dezember 2024 – Route
Die schellenbehangenen, maskierten Chlausen lassen nichts ahnen vom gutmĂĽtigen Samichlaus, den man ĂĽbrigens einst in Haubu gar nicht kannte. Sechs Knaben im Alter von 14 und 15 Jahren rasseln am Tag des Lenzburger Chlausmarktes (Donnerstag, 12. Dezember 2024) im Laufschritt von Haus zu Haus.
Sie machen sich bei hereinbrechender Dunkelheit (Start um ca. 16.30 Uhr) auf ihre strapaziöse Route. In diesem Jahr erfolgt der Start bei der Schule Hallwil in Richtung Seon (Weiheracker, Weihermatt, Dürrenäscherstrasse/Grossacker, Engenbühl, Rüchlig).
Im Gebiet Dürrenäscherstrasse/Grossacker (bei Familie Schwegler) findet um ca. 19.00 Uhr der erste Rast statt. Von dort geht es zurück zum Schulhausplatz, wo die Chläuse um ca. 20.00 Uhr erwartet werden. Anschliessend geht die Route weiter in Richtung Tal und Rebenhübel zum zweiten Rast (bei Familie Dössegger). Über die Seetalstrasse, Zelglistrasse und das Ausserdorf gelangen die Chläuse wieder zurück zum Schulhausplatz, wo die Jagd um ca. 22.30 Uhr ihr Ende findet.
Die Besuchten erhalten Nüsse und Früchte, wenn sie denn die Chlausen mittels Rossstäuber (Pferdeschweif) und wildem Schellen zu einer Gabe erweichen können. Die vermeintlich unartigen Kinder werden mit einer Rute zu besserem Betragen im folgenden Jahr angehalten.
Die Chlauschlöpfer treffen sich um 19.00 Uhr beim Schulhausplatz Hallwil. Beim Feuerwehr-Magazin verwöhnt Sie die Feuerwehr in der Festwirtschaft.
Das Wiehnechts-Chindli kommt
Eine Gruppe von sieben Mädchen zieht nach einem alten Brauch an den beiden Weihnachtstagen von Haus zu Haus. Bei den Familien singen sie ein Weihnachtslied und verteilen selbst gebackene Weihnachtschrömli.
Falls Sie diesen Brauch kennen lernen oder ihn unter freiem Himmel bestaunen möchten, kommen Sie doch am 24. Dezember 2024 um 17.00 Uhr beim Schulhaus sowie am 25. Dezember 2024 um 16.00 Uhr beim Schulhaus und um ca. 16.30 Uhr im Rüchlig vorbei. Auf dem Schulhausplatz sind Sie zu Glühwein und Punsch eingeladen.
Nach den öffentlichen Plätzen macht sich die Gruppe auf den Weg zu den Hausbesuchen. Falls Sie den Besuch des Wiehnechts-Chindli's wünschen, dürfen Sie sich gerne bis am 15. Dezember 2024 über den folgenden Link anmelden:
Link zur Anmeldung: Wiehnechts-Chindli | Gemeinde Hallwil
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer.
Begleitet die Bärzeli durch Haubu - Durstlöscher inklusive!
Ab 12.30 Uhr tollen die "kleinen Bärzeli" im Dorfzentrum herum. Um 14 Uhr schliesslich stürmen die Bärzeli-Buebe aus dem Metzghüüsli beim Schulhaus und wünschen jedem, der ihnen in die Quere kommt, ein herzhaftes "guets Nöis".
Neben der gewohnten Festwirtschaft mit Freiluftbar auf dem Schulhausareal löschen zwei Getränkestände mit heissen und kühlen Getränken den Durst der Zuschauer entlang der Bärzeliroute (Schulhausplatz-Engenbühl-Wannenmoos-Sonnhalde-Bahnhof-Seengerstrasse-Turnhalle):
Stand 1 bei Bärzeli-Rast 1: Wannenmoos 297 (Parkplatz Familie Stauber), ab ca. 14.45 Uhr
Stand 2 bei Bärzeli-Rast 2: Seengerstrasse 26/27 (Parkplatz Familien Steiner/Zubler), аb ca. 15.30 Uhr
Die Stände öffnen unmittelbar vor/nach dem Vorbeizug der Bärzeli. Eine Spendenkasse zugunsten der Bärzeli ist vorhanden.
Weitere Informationen zu den Mittwinterbräuchen finden Sie hier.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hallwil sind herzlich eingeladen, an diesen tollen Bräuchen teilzunehmen.
Auch in diesem Jahr kann der Frauenverein wieder etwas Licht und Freude in diese spezielle Zeit bringen. Ab dem 1. Dezember wird fast jeden Tag ein neues Fenster/Sujet beleuchtet.
Bewundern Sie die adventlichen Fenster bei einem Abendspaziergang während der Weihnachtszeit.
FĂĽr das Engagement wird allen bestens gedankt!
Die Protokolle der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen vom 24. November 2024 können nachstehend eingesehen werden:
Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Oktober 2024
Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission vom 24. November 2024 fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025; stille Wahl
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GRP) in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Marini Gil Robby, geb. 1984, von WĂĽrenlos AG, RĂĽchlig 7a, parteilos
Es findet somit am 24. November 2024 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Hallwil, 22. Oktober 2024
WahlbĂĽro
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September 2024
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