Gemeindeammann Walter Gloor hat beim Departement Volkswirtschaft und Inneres DVI seine Demission als Mitglied des Gemeinderates und als Gemeindeammann von Hallwil eingereicht. Die Gemeindeabteilung hat dem Gesuch stattgegeben.
Im Sinne der behördlichen Nachfolgeplanung beabsichtigt er per 31. Dezember 2024 aus seinem Amt zurückzutreten.
Die Ersatzwahl wurde vom Gemeinderat auf den 20. Oktober 2024 festgelegt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Die Publikation im Zusammenhang mit der Ersatzwahl kann der separaten Mitteilung entnommen werden.
Walter Gloor gehört dem Gemeinderat seit 1. Januar 1991 an. Seit 1. Januar 1994 wirkt er seinem Amt als Gemeindeammann. Über 30 Jahre hat er unser Dorf geprägt und zusammen mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen die Geschicke unserer Gemeinde geleitet.
Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern von der Demission Kenntnis und dankt Walter Gloor bereits heute sehr herzlich für seinen langjährigen engagierten Einsatz und die geschätzte, konstruktive und freundschaftliche Zusammenarbeit innerÂhalb der Behörde und mit der Verwaltung.
Der Gemeinderat wird die grossen Verdienste von Walter Gloor für die Gemeinde Hallwil an der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 gebührend würdigen.
Hallwil, 8. Juli 2024
Gemeinderat
Aktuelles
Juli 2024
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den 20. Oktober 2024 festgesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hallwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 6. September 2024, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschläge) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im Ãœbrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Hallwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine Person kann als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat geÂwählt wird oder bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl am 20. Oktober 2024 findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
Hallwil, 8. Juli 2024
Wahlbüro
Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Beachten Sie die Regeln - zu Ihrer Sicherheit auf dem See und aus Rücksichtnahme gegenüber der Natur.
Juni 2024
Aufgrund der Ferienzeit werden die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in den Monaten Juli und August 2024 wie folgt angepasst:
Montag 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung stehen der Bevölkerung bei vorgängiger Terminvereinbarung auch ausserhalb dieser Zeiten gerne zur Verfügung.
An folgenden Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen:
Freitag, 12. Juli 2024
Donnerstag, 25. Juli 2024
Freitag, 26. Juli 2024
Donnerstag, 1. August 2024 (Nationalfeiertag)
Freitag, 2. August 2024
Bei Todesfällen kann die diensthabende Person unter der Telefonnummer 062 777 30 10 in Erfahrung gebracht werden.
Ab September 2024 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Ihnen schöne Sommertage und danken bestens für das Verständnis.
Der Abwasserverband Hallwilersee betreibt für neun Gemeinden mit rund 19’000 Einwohner/-innen eine regionale Abwasserreinigungsanlage.
Aufgrund der Pensionierung des heutigen Stelleninhabers suchen wir auf den 1. März 2025 oder nach Vereinbarung eine/n Klärwärter/-in (60% - 100 %).
Das Stelleninserat finden Sie unter http://www.ara-hallwilersee.ch.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Juni 2024 veröffentlicht:
A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2023
- Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 120'000.00 (brutto, inkl. MWSt.) für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Kommunalbaus
- Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 674'000.00 für die Sanierung Weid (Werkleitungserneuerung/Weilererschliessung und Strassensanierung)
B: ORTSBÃœRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2023
Es unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde-versammlungen dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 (Ortsbürgergemeindeversammlung 1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 15. Juli 2024
Hallwil, 10. Juni 2024
GEMEINDERAT HALLWIL
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Mai 2024
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Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GRP) in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Müller Barbara, geb. 1992, von Sumiswald BE, Oberrüti 294, parteilos
Es findet somit am 9. Juni 2024 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Hallwil, 13. Mai 2024
Wahlbüro
April 2024
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März 2024
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Februar 2024
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Januar 2024
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Dezember 2023
![Weihnachtsbaum der 3./4. Klasse](/sites/default/files/styles/max_325x325/public/2023-12/Zimmer_Klasse_3_4_0.jpg?itok=xw9OuD8D)
Am Freitag, 15. Dezember 2023 verwandelte sich das Schulhaus Hallwil in ein Lichtermeer. Die Schule lud die Eltern zur diesjährigen Weihnachtsfeier in einem etwas anderen Rahmen ein.
Die Schülerinnen und Schüler haben in vielen Stunden zusammen mit ihren Lehrpersonen kreative Lichterkunstwerke hergestellt. In den weihnachtlich dekorierten Schulzimmern durften die Besucher in eine zauberhafte Weihnachtswelt eintauchen und das Beisammensein in festlicher Atmosphäre geniessen. Die 5./6. Klässler verwöhnten die Besucher in ihrer Kaffeestube mit allerlei süssen und pikanten Köstlichkeiten.
Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten herzlich für diesen gelungenen Anlass und wünscht allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen und Klassenassistenzen sowie der Schulleiterin und all ihren Familien zauberhafte Weihnachtstage.
November 2023
Das Resultat der Wahl eines Mitglieds des Ständerates vom 19. November 2023 kann nachstehend eingesehen werden.