Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission vom 24. November 2024 fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025; stille Wahl
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GRP) in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Marini Gil Robby, geb. 1984, von WĂĽrenlos AG, RĂĽchlig 7a, parteilos
Es findet somit am 24. November 2024 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Hallwil, 22. Oktober 2024
WahlbĂĽro
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission vom 24. November 2024 fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025; stille Wahl
Mitteilung vom
24.10.2024