Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22. November 2024 veröffentlicht:
A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 1.95 Mio. (inkl. MWSt.) für die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage
- Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Gemeindesteuerfuss von 126 %
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
a) Bellinghausen Ralph, 1969, deutscher Staatsangehöriger
b) Güven Senay, 1980, mit der Tochter Sahin Zehra Gülizar, 2016, beide türkische Staatsangehörige
c) Kidane Saba, 1988, und Andebrhan Merih, 1980, mit den Töchtern Naher, 2012, Lisa, 2015, Leni, 2018, und Rael, 2023,
alle eritreische Staatsangehörige
- Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Gemeindeammann Walter Gloor
B: ORTSBÃœRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolles der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Genehmigung des Budgets 2025
Ausser Traktandum 4 der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 (Ortsbürgergemeindeversammlung 1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ein Referendum gegen die Beschlüsse von Traktandum 4 der Einwohnergemeindeversammlung ist ausgeschlossen. Diese Beschlüsse sind endgültig.
Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024
Hallwil, 25. November 2024
GEMEINDERAT HALLWIL