Weihnachtsbäume können der ersten Kehrichtabfuhr im neuen Jahr am Dienstag, 7. Januar 2025 kostenlos mitgegeben werden. Die Tannenbäume sind bis 07.00 Uhr gut sichtbar und ohne Fremdmaterial (Weihnachtsschmuck, Kerzen, usw.) bereitzustellen.
Übrigens:
Weihnachtsbäume müssen nicht zwingend entsorgt werden. Äste können als Kälteschutz ab Januar über Pflanzenbeete, Balkonkistchen oder unter Sträuchern verteilt werden. Dies aber nur ohne Lametta und ohne Kerzenresten.