Patrick Schwegler hat infolge Wegzug seine Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, hat dem Gesuch per 30. September 2024 stattgegeben. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den
24. November 2024 festgesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hallwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Hallwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GRP).
Hallwil, 19. August 2024
WahlbĂĽro
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission vom 24. November 2024 fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Mitteilung vom
22.08.2024