Panorama Hallwil
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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission vom 24. November 2024 fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Mitteilung vom
22.08.2024

Patrick Schwegler hat infolge Wegzug seine Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, hat dem Gesuch per 30. September 2024 stattgegeben. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission fĂĽr den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den 
24. November 2024 festgesetzt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes ĂĽber die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung ĂĽber die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hallwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr einzureichen. 

Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Im Ăśbrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Hallwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gĂĽltige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom WahlbĂĽro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GRP). 

Hallwil, 19. August 2024
WahlbĂĽro

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hallwil
Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





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