Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GRP) in stiller Wahl als gewählt erklärt:
MĂĽller Barbara, geb. 1992, von Sumiswald BE, OberrĂĽti 294, parteilos
Es findet somit am 9. Juni 2024 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Hallwil, 13. Mai 2024
WahlbĂĽro