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Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Mitteilung vom
22.05.2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 16. Mai 2025 veröffentlicht:

A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

  1. Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2024
  4. Zustimmung zur Gemeinderatsentschädigung für die Amtsperiode 2026/2029

B: ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG

  1. Genehmigung des Protokolles der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2024

Es unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde-versammlungen dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 (Ortsbürgergemeindeversammlung 1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 23. Juni 2025

Hallwil, 19. Mai 2025
GEMEINDERAT HALLWIL

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hallwil
Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





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