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Waldbrandgefahr: neu gilt bedingtes Feuerverbot

Mitteilung vom
27.08.2026

Kanton Aargau stuft die Waldbrandgefahr per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, von Stufe 5 auf Stufe 4 "grosse Gefahr" zurück. Das bisherige absolute Feuerverbot wird damit gelockert. Es gilt jedoch weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Die Bodenfeuchtigkeit hat etwas zugenommen, befindet sich jedoch weiterhin auf tiefem Niveau. Zudem liegt aufgrund des verfrühten Laubfalls im Wald aussergewöhnlich viel leicht entzündliches Brandmaterial.

Ab 27. August 2026, 12.00 Uhr, gelten deshalb folgende Einschränkungen:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist jegliches Feuern verboten. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
  • Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten.
  • Kohle-, Gas- und Elektrogrills dürfen im Siedlungsgebiet und im Offenland verwendet werden.

Die Bevölkerung wird weiterhin um grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer gebeten. Aufgrund der nach wie vor grossen Waldbrandgefahr kann sich die Situation je nach Witterungsentwicklung erneut verändern.

Besten Dank für die Beachtung der geltenden Einschränkungen und den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer.

Kontakt

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Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





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